Version: GSB 7Mehrsprachigkeit
Der Webauftritt einer Bundesbehörde kann mehrsprachig sein. Die Standard- oder Hauptsprache ist deutsch. Bei den weiteren Sprachen liegt der Hauptfokus zunächst bei den Amtssprachen der EU-Mitgliedsstaaten. Hier müssen ggf. auftretende Sonderzeichen berücksichtigt werden.
Zur Umsetzung der Mehrsprachigkeit wurden in der Anforderungsspezifikation im Abschnitt 3.3. zwei Alternativen aufgeführt, die umgesetzt werden sollen. Diese Alternativen werden im Folgenden kurz skizziert.
Paralleler mehrsprachiger Web-Auftritt
Bei diesem Ansatz wird davon ausgegangen, dass nahezu jeder Inhalt, der abhängig von einer Sprache ist, auch vollständig in allen Sprachen umgesetzt ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird dieser Inhalt automatisch durch die deutsche ersetzt. D.h. dass beispielsweise jeder Artikel in allen Sprachen „verfügbar“ ist, der Benutzer folglich zu jedem Zeitpunkt die Sprache wechseln kann. Es gibt keine strukturellen Unterschiede zwischen den Teilauftritten der verschiedensprachigen Inhalte.
Unabhängiger mehrsprachiger Web-Auftritt
Bei diesem Ansatz existieren große strukturelle Unterschiede zwischen den Teilauftritten der verschiedensprachigen Inhalte (vgl. Abbildung 2), wobei die überwiegende Anzahl von Dokumenten nur in einer der verschiedenen möglichen Sprachen verfasst ist. Damit kann der Nutzer nicht von einer beliebigen Position innerhalb der Site die Sprache wechseln, sondern muss zu einem Einstiegspunkt für die jeweilige Sprache navigieren. Als Einstiegspunkt und damit auch Auswahlmöglichkeit für den Nutzer zwischen den unterschiedlichen Sprachversionen der Site bieten sich die Startseite oder die ggf. vorhandenen Zielgruppen an.