Version: GSB 7BITV-Assistent
Arbeiten mit dem BITV-Assistent.
Der BITV-Assistent, der über den BITV-Assistent-Button
im Rich Text Editor erreichbar ist, unterstützt die automatische Auszeichnung von Textinhalten.
Über Konfigurationsdateien im den Ordner SiteGlobals/_config des GSB-Editor, kann der Site-Administrator Abkürzungen, Akronyme sowie für Fremdsprachen eine Liste mit fremdsprachigen Worten anlegen und pflegen. Der BITV-Assistent vergleicht den Inhalt des jeweiligen Dokuments (z.B. Standardartikel) und gleicht den Text mit den im Ordner SiteGlobals/_config hinterlegten Listen ab und zeichnet daraufhin die gefundenen Begriffe aus. Zitate werden durch die umschließenden Anführungszeichen gefunden. Bei diesen Listen handelt es sich nicht um komplette Wörterbücher, sondern um mandatenspezifische Listen. Um sicherzugehen, dass auch alle auszuzeichnenden Begriffe erfasst wurden, sollte der Redakteur nach dem automatischen Auszeichnen durch den BITV-Assistenten den Artikel manuell überprüfen. Fehlende Auszeichnungen sind nachträglich mit den bereits vorher beschriebenen Mechanismen vorzunehmen und entsprechend zu ergänzen.
Hinweis: Sofern neue Worte und Wortgruppen den Konfigurationsdateien hinzugefügt werden, stehen diese Änderungen erst nach einem Editor-Neustart im BITV-Assistenten zur Verfügung.
Im folgenden Beispiel erkennt der BITV-Assistent standardmäßig die Abkürzungen BK ZKA ZIVIT WSD und VBL. Entsprechend können diese Einträge im BITV-Assistenten im Tab "Abkürzungen" selektiert werden, um sie automatisch kennzeichnen zu lassen. Die Abkürzung "ABC" hingegen wird nicht erkannt und kann daher im BITV-Assistenten nicht selektiert werden.
Des weiteren erkennt der BITV-Assistent im o.g. Beispiel die fremdsprachigen Wörter "oui" und "non". Er stellt es daher unter dem Tab "Sprache" zur Selektion zu Verfügung. Wählt der Nutzer den Eintrag aus, so wird er als französisch gekennzeichnet.
Falls der Nutzer in diesem Beispiel alle Einträge selektiert (d.h. sowohl Abkürzungen als auch Spracheinträge), würde sich das nachfolgende Resultat ergeben.