Zielgruppe RedakteurVersion: GSB10.0Passwort ändern
Hier finden Sie Informationen zur Änderung des Benutzerpassworts.
Die Maske zum Ändern des Passworts ist in der kommenden Abbildung dargestellt. Der Mandant und der jeweilige Benutzername werden in dieser Maske angezeigt und sind nicht veränderbar. Zur Verifikation muss der Benutzer oder die Benutzerin auf der Maske erneut das alte sowie das neue Passwort angeben. Das neue Passwort muss aus Sicherheitsgründen zusätzlich wiederholt werden und den Passwortanforderungen genügen. Die Passwortanforderung werden im Dialog zur Änderung des Passwortes angezeigt.
Eventuelle Fehler, die beim Ändern des Passwortes auftreten können, sind:
- Das alte Passwort ist falsch.
- Das neue Passwort entspricht nicht den Anforderungen.
- Die Wiederholung des neuen Passworts ist nicht korrekt.
Über das Auftreten dieser Fehler wird durch eine Fehlermeldung informiert, die einerseits unmittelbar an den Eingabefeldern eingeblendet und andererseits in einer Zusammenfassung am oberen Dialog-Rand angezeigt werden. Bei einer erfolgreichen Passwortänderung wird ein Bestätigungsdialog angezeigt.
Ein Passwort gilt als abgelaufen, wenn der Zeitraum zwischen dem aktuellen Datum der Anmeldung und dem Zeitpunkt der letzten Passwortänderung größer ist, als die im Server eingestellte maximale Passwortgültigkeit (in Tagen). Wenn ein Benutzer oder eine Benutzerin sich mit einem abgelaufenen Passwort anmeldet, wird die Anmeldung verweigert und der in der kommenden Abbildung dargestellte Dialog angezeigt.
Bei einem abgelaufenen Passwort kann ein Benutzer oder eine Benutzerin die Anmeldung nicht durchführen, solange das Passwort nicht geändert wurde. Der Dialog bietet dementsprechend nur die Schaltflächen „Passwort ändern“ zum unmittelbaren Ändern des Passwortes oder „zurück zum Login“, um den Anmeldevorgang abzubrechen. Nach Betätigen der Schaltfläche „Passwort ändern“ wird der in Abbildung 1 bereits gezeigte Dialog zum Ändern des Passwortes angezeigt, in dem die Passwortänderung mit den ebenfalls bereits beschriebenen Prüfungen vorgenommen werden kann.